Verrechnungsschecks

Verrechnungsschecks – in der Bedeutungslosigkeit versunken?

Wer kennt eigentlich noch Verrechnungsschecks? Schecks haben generell im Zeitalter der Karten, Kassenterminals und Onlineüberweisungen an Bedeutung verloren. Lange, bevor Maestro-Karten mit PIN-Nummer üblich waren, führten die Bankkunden eine Euroscheck-Karte und Euroschecks mit sich.

Der Name leitete sich daraus ab, dass diese spezielle Form von Schecks europaweit anerkannt war und die Auszahlung bis zu einer Höhe von 400 D-Mark für den Begünstigten garantiert war.

Bei den Euroschecks handelte es sich um Barschecks, welche bei Vorlage direkt ausgezahlt werden konnten. Ein Euroscheck konnte allerdings auch ohne Weiteres in einen Verrechnungsscheck umgewandelt werden.

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Verrechnungsschecks – Zwei Striche rechts oben

Ein Verrechnungsscheck war daran zu erkennen, dass er die Aufschrift „Nur zur Verrechnung“ trug. Diese Vordrucke waren ebenso wie die Euroschecks bei den Banken erhältlich. Im Gegensatz zu einem Barscheck wurde der Verrechnungsscheck jedoch nicht sofort in bar ausgezahlt, sondern konnte nur dem Konto des Begünstigten gutgeschrieben werden.

Wer mit einem Barscheck bezahlte, aber auf Nummer sicher gehen wollte, dass nur der Begünstigte tatsächlich das Geld erhielt, wandelte den Euroscheck einfach in einen Verrechnungsscheck.

Dies geschah, in dem er in der oberen rechten Ecke zwei parallele Striche von oben links diagonal nach rechts zog. Wenig aufregend, war die Markierung eines solchen Schecks allgemein anerkannt, auch wenn das Wort „Verrechnung“ nicht auftauchte.

Sollte es dennoch vorkommen, dass heute noch mit Scheck bezahlt wird, muss der Empfänger nicht mit Gebühren rechnen, wenn er einen Verrechnungsscheck einlösen möchte, der aus dem Inland kommt und in Euro ausgestellt ist. Die Gutschrift von Auslandsschecks wird allerdings mit Beträgen um die fünf Euro berechnet.

Gutschrift erfolgt nicht sofort

Die Gutschrift eines eingereichten Verrechnungsschecks erfolgt nicht sofort auf dem Konto. Die Bank legt den Scheck erst bei dem Institut zur Einlösung vor, auf das der Scheck gezogen wurde. Es können durchaus bis zu zehn Werktagen vergehen, bevor die Gutschrift erfolgte und über das Geld verfügt werden kann.

Verrechnungsschecks kommen nur noch in wenigen Ausnahmen zum Einsatz, wenn dann durch Unternehmen. Einige Versicherer regulieren die Schäden immer noch durch Übersendung eines Verrechnungsschecks an den Zahlungsbegünstigten.

Ersatzkassen, welche ihre Versicherten an Gewinnen beteiligen, tendieren auch dazu, die Gelder nicht auf das Konto des Begünstigten zu überweisen, sondern ihm einen Scheck zu schicken. Im Außendienst erfolgt die Zahlung von Provisionen in einigen Ausnahmefällen ebenfalls noch per Scheck.

Im Grund genommen sind Schecks aber von der Bildfläche verschwunden. In einem Fall geht es ohne sie aber wahrscheinlich noch auf Jahre hinaus nicht. Die Rede ist von Zwangsversteigerungen bei Immobilien. Hier ist es üblich, dass derjenige, welcher den Zuschlag erhält, die Anzahlung entweder sofort in bar vornimmt, oder einen bestätigten Bankscheck vorlegt.

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